Reparatur, Inspektion und Wartung
Für alle Fahrzeug-Arten – vom Kleinwagen bis hin zum Wohnmobil. Herstellerunabhängig.
In Eckental, Neunkirchen, Heroldsberg und der Region.
Für die Inspektion & Reparatur Ihres Autos müssen Sie in keine Vertragswerkstatt. Auch eine Inspektion bei Auto Müller Eckental erhält die Herstellergarantie!
All unsere Wartungen und Reparaturen werden von unserem top geschulten Team mit modernsten Fahrzeug- & Diagnosetechniken durchgeführt.
Um Ihnen den besten Preis anbieten zu können arbeiten wir mit unterschiedlichen Ersatzteil-Lieferanten zusammen.
Egal welches Fahrzeugmodell Sie besitzen, bei uns sind Sie richtig! Wir bieten Inspektion. Wartung und Reparaturen für sämtliche Fahrzeugarten sowie Fahrzeugtypen an.
Eine regelmäßige Inspektion Ihres Fahrzeugs gewährleistet den einwandfreien Betriebszustand und damit die Sicherheit der Insassen sowie weiterer Verkehrsteilnehmer.
Dabei umfasst unser Inspektions- & Wartungsservice nicht nur einen Ölwechsel, sondern ebenso:
Selbstverständlich erfolgen diese nach Herstellervorgaben, sodass die Herstellergarantie Ihres Autos erhalten bleibt.
Zusätzlich wird bei der Inspektion folgendes durchgeführt und ist bei uns immer inkludiert:
„Um die Garantie nicht zu verlieren, muss ich mein Auto in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen.“
Es ist einer der wohl größten existierenden Irrtümer im Zusammenhang mit Garantie.
Neben diesem Irrtum wirft das Themenfeld „Garantie, Gewährleistung und Kulanz“ aber auch ganz allgemein häufig Fragen auf und führt zur Verwirrung. Deshalb im Folgenden zunächst ein Überblick darüber, was es mit den Begrifflichkeiten auf sich hat, wie sie sich unterscheiden und wann Sie wirklich nicht entscheiden können, wo Ihr Auto repariert wird.
Garantie
Eine Garantie ist eine durch den Garantiegeber (kann Hersteller sein) vertraglich festgehaltene Zusicherung im vereinbarten Garantiefall über eine bestimmte Leistung. Diese Zusicherung gilt häufig nur, wenn bestimmte Garantiebedingungen erfüllt werden.
Gewährleistung
Diese dient primär dem Schutz des Käufers und regelt bestimmte Verpflichtungen des Verkäufers, gelten somit nur zwischen Käufer & Verkäufer. Die Gewährleistungsfrist bei Neuwägen liegt standardmäßig bei zwei Jahren, bei Gebrauchtwägen oftmals nur bei einem Jahr. Kauft man ein Auto privat, kann diese auch komplett entfallen.
Ist ein Fahrzeug mangelhaft, so kann der Käufer eine Nacherfüllung (Kaufrücktritt oder Preisminderung) verlangen
Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten (nach Kauf) ein Mangel (Verschleiß zählt hierzu nicht) an dem Fahrzeug, so muss der Verkäufer nachweisen, dass dieser Mangel zum Kaufzeitpunkt noch nicht bestand
Zeigt sich nach 6 Monaten erst ein Mangel, so muss der Käufer beweisen, dass dieser Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand
Kulanz
Kulanz ist eine rein freiwillige Sache. Hierauf besteht kein Anspruch.
Der größte Irrtum und die wirklichen Fakten
„Reparaturen und Wartungen im Garantiezeitraum dürfen nur in einer Vertragswerkstatt des Herstellers erfolgen.“
Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Artikel keine anwaltliche Beratung im Einzelfall ersetzt. Angelehnt wurde der Artikel an das E-Paper der GVA. Dieses finden Sie hier verlinkt, falls Sie sich noch tiefer einlesen möchten.
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