Kfz Reparaturen & Wartung – Kfz-Werkstatt Eckental

Reparaturen, Inspektion und Wartung – für alle Fahrzeugarten

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Erhalt der Herstellergarantie

Für die Inspektion & Reparatur Ihres Autos müssen Sie in keine Vertragswerkstatt. Auch eine Inspektion bei Auto Müller Eckental erhält die Herstellergarantie!

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Höchste Qualität

All unsere Wartungen und Reparaturen werden von unserem top geschulten Team mit modernsten Fahrzeug- & Diagnosetechniken durchgeführt.

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Nur Ersatzteile in Originalteil-Qualität

Um Ihnen den besten Preis anbieten zu können arbeiten wir mit unterschiedlichen Ersatzteil-Lieferanten zusammen.

Kfz Reparaturen und Wartungen für Ihr Fahrzeug

Von der regelmäßigen Inspektion bis hin zu komplexen Reparaturen.

Egal welches Fahrzeugmodell Sie besitzen, bei uns sind Sie richtig! Wir bieten Inspektion, Wartung und Reparaturen für sämtliche Fahrzeugarten sowie Fahrzeugtypen an.

Auto Müller Eckental - Autowerkstatt Eckental Heroldsberg Nürnberg Gräfenberg

Die regelmäßige Inspektion für Ihre Sicherheit

Eine regelmäßige Inspektion Ihres Fahrzeugs gewährleistet den einwandfreien Betriebszustand und damit die Sicherheit der Insassen sowie weiterer Verkehrsteilnehmer.

Dabei umfasst unser Inspektions- & Wartungsservice nicht nur einen Ölwechsel, sondern ebenso:

  • Austausch des Luftfilters
  • Kraftstofffilterwechsel
  • Prüfung und Austausch der Zündkerzen
  • Prüfung der Bremsflüssigkeit
  • Austausch des Innenraumfilters
  • Getriebeölwechsel

Selbstverständlich erfolgen diese nach Herstellervorgaben, sodass die Herstellergarantie Ihres Autos erhalten bleibt.

Zusätzlich wird bei der Inspektion folgendes durchgeführt und ist bei uns immer inkludiert:

  • Fahrzeugdurchsicht auf defekte Komponenten
  • Prüfung des Reifendrucks
  • Prüfung der Bremsanlage
  • Prüfung der Beleuchtungsanlage
  • Prüfung der Scheibenwischerblätter
  • Auslesen des Fehlerspeicher des Fahrzeugs
  • Prüfung des Reifenprofils
  • Prüfung aller Flüssigkeitsstände (Kühlmittel, Öl, Scheibenwaschwasser, etc.)

Die Hersteller­garantie bleibt erhalten

Hersteller­garantie bei Reparatur, Inspektion & Wartung in einer freien Kfz-Werkstatt.

„Um die Garantie nicht zu verlieren, muss ich mein Auto in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen.“

Es ist einer der wohl größten existierenden Irrtümer im Zusammenhang mit Garantie.

Neben diesem Irrtum wirft das Themenfeld „Garantie, Gewährleistung und Kulanz“ aber auch ganz allgemein häufig Fragen auf und führt zur Verwirrung. Deshalb im Folgenden zunächst ein Überblick darüber, was es mit den Begriffen auf sich hat, wie sie sich unterscheiden und wann Sie wirklich nicht entscheiden können, wo Ihr Auto repariert wird.

Garantie
Eine Garantie ist eine durch den Garantiegeber (kann Hersteller sein) vertraglich festgehaltene Zusicherung im vereinbarten Garantiefall über eine bestimmte Leistung. Diese Zusicherung gilt häufig nur, wenn bestimmte Garantiebedingungen erfüllt werden.

Gewährleistung
Diese dient primär dem Schutz des Käufers und regelt bestimmte Verpflichtungen des Verkäufers, gelten somit nur zwischen Käufer & Verkäufer. Die Gewährleistungsfrist bei Neuwägen liegt standardmäßig bei zwei Jahren, bei Gebrauchtwägen oftmals nur bei einem Jahr. Kauft man ein Auto privat, kann diese auch komplett entfallen.

Ist ein Fahrzeug mangelhaft, so kann der Käufer eine Nacherfüllung (Kaufrücktritt oder Preisminderung) verlangen
Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten (nach Kauf) ein Mangel (Verschleiß zählt hierzu nicht) an dem Fahrzeug, so muss der Verkäufer nachweisen, dass dieser Mangel zum Kaufzeitpunkt noch nicht bestand
Zeigt sich nach 6 Monaten erst ein Mangel, so muss der Käufer beweisen, dass dieser Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand

Kulanz
Kulanz ist eine rein freiwillige Sache. Hierauf besteht kein Anspruch.

Der größte Irrtum und die wirklichen Fakten

„Reparaturen und Wartungen im Garantiezeitraum dürfen nur in einer Vertragswerkstatt des Herstellers erfolgen.“

  1. Falsch! Reparaturen und Wartungen dürfen auch im Zeitraum einer Neuwagengarantie/der gesetzlichen Gewährleistung in einer freien Werkstatt erfolgen. Wichtig ist nur, dass Wartungen und Reparaturen fachgerecht und ggf. nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.
  2. Auch Anschlussgarantien sowie spezielle Garantien dürfen nicht unter den Vorbehalt einer Wartung durch eine Vertragswerkstatt gestellt werden. Auch bei Wartung durch eine freie Werkstatt haftet somit der Garantiegeber. Wichtig ist hierbei ebenso eine fachgerechte Wartung. Bei unsachgemäßer Wartung kann der Garantieschutz verfallen.
  3. Bei Leasingfahrzeugen darf der Leasinggeber vorschreiben, wo sein Fahrzeug repariert/gewartet wird. Auch bei Versicherungsfällen kann es zu Einschränkungen kommen. Informieren Sie sich hierzu also bitte sorgfältig. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.
  4. Ebenso hat der Autofahrer keine Werkstattwahl bei Reparaturen, für die der Fahrzeughersteller oder gewerbliche Verkäufer im Rahmen von Garantie und Gewährleistung aufkommt.

Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Artikel keine anwaltliche Beratung im Einzelfall ersetzt. Angelehnt wurde der Artikel an das E-Paper der GVA. Dieses finden Sie hier verlinkt, falls Sie sich noch tiefer einlesen möchten.